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 "Kirchengemeinderat und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde"
(Kirchengemeindeordnung § 16, Abs. 1)
Aufgaben
Gestalten
- Ziele und Visionen
- Gestalt und Schwerpunkte des Gemeindelebens
- Ideen für Gottesdienst und Alltags-Engagement
Verantworten
- Das Evangelium von Jesus Christus ist die Grundlage für das Tun und Lassen in der Kirchengemeinde
- Kirchengemeinderäte sind von der Gemeinde ansprechbar und nehmen Lob, Kritik und Anregungen auf.
Entscheiden
- Personalentscheidungen
- Wahl des Gemeindepfarrers
- Haushaltsplan und Gelddinge
- Bauvorhaben
- Alltägliche Verwaltungsaufgaben
Gremium |
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Barbara Schmissrauter
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2. Vorsitzende
Kindergartenausschuss
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Renate Brachert
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Missionsbeauftragte
Kinderkirchkontakt
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Friederike Fritz
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1. Vorsitzende
Pfarrerin
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Hans Rohrer
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Protokollantin
Missions-Beauftragte
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Rita Stolz
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Kirchenpflegerin
Pfarrgutsverwalterin
Kindergarten-Ausschuss
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Christoph Hangleiter
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Bauausschuss
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Uwe Laib
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Jugendmitarbeiter
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Heike Scherand
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Jugendmitarbeiterin
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Amtsverpflichtung
"Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird.
Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird und will darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird.
Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun."
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